Schadenersatz & Gewährleistung / Prozessführung
Tinzl & Frank Rechtsanwälte in Innsbruck
Neben der körperlichen Beeinträchtigung und dem Sachschaden ziehen Unfälle eine Reihe juristischer Unannehmlichkeiten nach sich. Hat man den Unfall nicht selbst verursacht, können in vielen Fällen Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Unter Gewährleistung versteht man die Haftung für den Schaden an der Sache, beim Schadenersatz sind überdies mögliche Folgeschäden inkludiert. Damit können materielle ebenso wie immaterielle Beeinträchtigungen (z.B. auch Verletzungen) gemeint sein. Unsere Experten für Schadenersatz und Gewährleistung informieren Sie unter Berücksichtigung Ihres speziellen Falls fachkundig bezüglich Ihrer rechtlichen Möglichkeiten und Ansprüche – bei Unfällen ebenso wie bei Produkt- oder Baumängeln.
Unsere Leistungen bei Schadenersatz & Gewährleistung / Prozessführung
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Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen und.Forderungen aller Art
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Verkehrsunfälle
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Skiunfälle
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Sportunfälle
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Gewährleistung
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Schadenersatz und Schmerzengeld
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Baumängel
Vertretung vor Gericht
Wir vertreten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, d.h. im Zweifelsfall setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und/oder Gewährleistung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durch. Dabei vertreten unsere Anwälte stets Ihre Position und versuchen die für Sie günstigste Lösung herbeizuführen. Zu beachten ist, dass Schadenersatzforderungen innerhalb von drei Jahren verjähren. Sie sollten also so schnell wie möglich tätig werden.