Eherecht, Familienrecht & Erbrecht
Tinzl & Frank Rechtsanwälte in Innsbruck

Im Familienrecht werden alle Rechtsverhältnisse geregelt, die sich aus einer Ehe- und Lebenspartnerschaft ergeben. Dazu gehören Unterhalts- und Obsorgefragen ebenso wie Vormundschaft und Pflegschaft, Ehe- und Partnerschaftsverträge, Scheidungen. Im Erbrecht geht es um den Nachlass, also den Übertrag eines Vermögens vom Erblasser auf den jeweiligen Erben. Wir beraten Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei in sämtlichen damit zusammenhängenden Fragen kompetent und lösungsorientiert.

Unsere Leistungen bei Ehe-, Familien- & Erbrecht

  • Ehe/Lebensgemeinschaften Eheverträge und –pakte, Partnerschaftsverträge, Ehescheidungen, Scheidungsvergleich

  • Familienrecht Unterhalt, Obsorge, Besuchsregelung

  • Erbrecht Testament, Erb- und Pflichtteilsverzicht, Nachfolgeregelung, Übergabeverträge, schriftliche Abhandlungspflege, Verlassenschaftsverfahren

  • Sachwalter

  • Patientenverfügungen

  • Mediation

Rechtsvereinbarungen verhindern Familienzwist

Es mag der romantischen Vorstellung mancher Menschen widersprechen, doch wer zu Beginn einer Ehe oder Lebensgemeinschaft einige rechtliche Vereinbarungen trifft, beugt mitunter langwierigen Rechtsstreitigkeiten vor. Dies gilt natürlich auch im Falle einer wohldurchdachten und juristisch korrekten Testamentserstellung. Als Ihre Fachanwälte für Erbrecht, Familien- und Eherecht in Innsbruck behalten wir stets Ihre Interessen im Auge und suchen nach der für Sie besten rechtlichen Lösung.